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Dez 31
Zuzahlung Rezeptgebühren
Hallo zusammen,
es kam die Frage in Bezug auf Zuzahlung Bzw. Rezeptgebühren auf. Dies habe ich mal als Anlaß für einen Beitrag genommen.
Herzliche Grüße
Oliver
Es besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen von den Rezeptgebühren. 1. normal sind 2% der Jährlichen Einnahmen Bsp. Einkommen 20.000€ davon 2% = 400€ jährliche Zuzahlungsgrenze. 2. 1% wegen chronischer Erkrankung. Der Hausarzt muß nachweisen, dass Patient mindestens 1x pro Quartal wegen der selben Erkrankung innerhalb eines Jahres bei ihm zur Behandlung war. Bsp. 20.000€ davon 1% = 200€ jährliche Zuzahlungsgrenze. 3. ca. 48,50€ ganzjährige Zuzahlung. Voraussetzung man bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch.
Man kann sich die Überzahlung auch nachträglich zurückzahlen lassen. Dafür eine Jahresquittung von der Apotheke bei der Krankenkasse einreichen. Man kann sich auch im Vorwege für das laufende Jahr befreien lassen. Fragt einfach bei der Krankenkasse diesbezüglich nach.
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